Meisterpflicht – Das spricht dafür

Ein selbst ernannter Zimmermann darf grundsätzlich nicht alle Arbeiten ausführen, die er möchte. Denn für eine Vielzahl von Handwerksberufen besteht die sogenannte Meisterpflicht. Danach bedarf es einer beruflichen Qualifikation, um bestimmte Tätigkeiten durchführen zu dürfen. Ferner besagt die Meisterpflicht, dass eine Selbständigkeit vom erfolgreichen Bestehen der Meisterprüfung abhängt.

Wann ist der Meisterbrief erforderlich?

Handwerkliche Tätigkeiten, für die keine fachspezifischen Kenntnisse vonnöten sind, lassen sich in geringem Umfang in Eigenregie und demnach ohne Meldepflicht bei der Handwerkskammer erfüllen. Allerdings gilt dies lediglich für kleine Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten. Spätestens dann jedoch, wenn die Arbeiten ein größeres sowie komplexeres Ausmaß annehmen oder die berufliche Tätigkeit beworben wird, besteht auch eine Meldepflicht bei der Handwerkskammer.

Für die Ausübung folgender Tätigkeiten besteht neben der Meldepflicht bei der Handwerkskammer auch eine Pflicht zum Meisterabschluss. Demzufolge erfordern diese Berufe eine Meisterqualifikation:

  • Tischlerarbeiten
  • Elektrotechnikertätigkeiten
  • Heizungsbau- und Installateurarbeiten
  • Klempnertätigkeiten
  • Schornsteinfegerarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Maler- und Lackiertätigkeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Zimmerertätigkeiten
  • Maurer- und Betonbauarbeiten

Wieso besteht hier die Meisterpflicht?

Für die genannten Berufe ist der Meisterbrief gemäß Handwerksordnung verpflichtend, um die Selbständigkeit aufnehmen zu können. Grund hierfür ist , dass es sich bei diesen Handwerken um Berufe handelt, welche ausbildungsintensive sowie gefahrengeneigte Arbeiten umfassen und eine entsprechend professionelle Ausübung erfordern.

Konkret bedeutet dies, dass eine unsachgemäße Ausführung der Tätigkeiten dieser Berufe dazu führen kann, dass Menschen verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden. Ferner dient die Pflicht zur Qualifizierung der optimalen Vorbereitung auf eine unternehmerische Tätigkeit.

Welche Vorteile sieht die Qualifikation noch vor?

Die Qualifikation zum Meister soll jedoch nicht nur vor Schäden Dritter bewahren. Laut Handwerkskammer besitzen Betriebsleiter zumeist erst durch die Meisterqualifikation die notwendigen arbeitspädagogischen sowie fachlichen Grundlagen, um im eigenen Betrieb qualitativ hochwertig ausbilden zu können.

Demzufolge dient die Meisterqualifikation nicht nur der Sicherung hochwertiger Leistungen und dem Verbraucherschutz, sondern auch der Absicherung der Ausbildungsleistung und -fähigkeit kleiner Betriebe. Auch zur Fachkräftesicherung kann es unerlässlich sein, bestehende Qualifizierungsanreize aufrecht zu erhalten und zu stärken.

Selbständig ohne Meisterpflicht möglich?

In einigen wenigen Fällen ist es möglich, sich auch ohne Meisterbrief selbständig zu machen. Etwa dann, wenn ein Unternehmer selbst keinen Meisterbrief nachweisen kann, allerdings einen Meister als Betriebsleiter einstellt. Auch ist es denkbar die Meisterqualifikation zu umgehen, wenn zuvor in leitender Position in dem angestrebten Handwerk gearbeitet wurde oder eine mindestens sechs Jahre dauernde Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.

In einigen Handwerken ist es auch möglich, sich von der Pflicht zur Meisterprüfung befreien zu lassen. Dies kommt dann in Betracht, wenn erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind und die Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung darstellen würde. Diese sogenannte Altgesellenregelung gilt etwa für Zahntechniker, Augenoptiker oder Schornsteinfeger. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen der Handwerkskammer.

EU möchte Meisterpflicht lockern

Seit geraumer Zeit muss das deutsche Handwerk um seine Meisterpflicht bangen. Zum wiederholten Male kritisierte die Europäische Kommission, dass zahlreiche Gewerbe in Deutschland einen Meisterbrief benötigen. In diesem Zusammenhang forderte sie die Bundesregierung dazu auf, Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.

Zuletzt ist die Pflicht zur Meisterprüfung im Rahmen der EU aus Wettbewerbsgründen gelockert worden. Ein deutscher Handwerker, der für die Eintragung in die Gewerberolle bis zu 800 Euro bezahlen muss, ist gegenüber vielen anderen europäischen Handwerkern im Nachteil. Denn für diese bestünde zumeist keine Meisterqualifikation zur Ausübung einer Handwerkstätigkeit.